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Arbeitnehmerrechte für polnische Leiharbeiter in Deutschland

Ein Überblick über die wichtigsten Rechte polnischer Zeitarbeitnehmer beim Einsatz in deutschen Unternehmen — AÜG, Mindestlohn und A1-Bescheinigung.

Polnische Arbeitnehmer, die über Nexflow in Deutschland eingesetzt werden, genießen denselben gesetzlichen Schutz wie deutsche Kollegen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie die EU-Entsenderichtlinie regeln die Mindestbedingungen.

Mindestlohn und Gleichbehandlung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 EUR brutto pro Stunde. Leiharbeitnehmer haben nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung Anspruch auf Equal Pay — also dasselbe Entgelt wie Stammarbeitnehmer im Entleihbetrieb.

A1-Bescheinigung und Sozialversicherung

Bei Entsendungen bis zu 24 Monaten verbleibt die Sozialversicherungspflicht in Polen. Nexflow beantragt für jeden Arbeitnehmer rechtzeitig die A1-Bescheinigung beim ZUS und stellt sicher, dass alle Dokumente vor Arbeitsbeginn vorliegen.

18-Monats-Limit bei der Arbeitnehmerüberlassung

Das AÜG begrenzt die Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate beim selben Entleiher. Nexflow verfolgt diese Fristen systematisch und informiert Kunden und Arbeitnehmer rechtzeitig über bevorstehende Ablaufdaten.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten oder zur Planung eines Einsatzes? Sprechen Sie uns gerne an — unser Team steht Ihnen sowohl auf Polnisch als auch auf Deutsch zur Verfügung.

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