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Elterngeld für polnische Leiharbeitnehmer in Deutschland — Anspruch, Berechnung und Antragstellung

Als polnischer Zeitarbeiter in Deutschland haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Wir erklären, wie der Anspruch entsteht, wie viel Sie bekommen können und wie Nexflow bei der Antragstellung helfen kann.

Das Elterngeld ist eine der wertvollsten staatlichen Leistungen für Eltern in Deutschland — und polnische Leiharbeitnehmer, die in Deutschland sozialversichert sind, haben grundsätzlich denselben Anspruch wie deutsche Staatsangehörige. In der Praxis wissen jedoch viele Betroffene nicht, dass ihnen dieses Geld zusteht.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb (ganz oder teilweise) nicht arbeiten. Es ersetzt 65–67 % des bisherigen Nettolohns für bis zu 14 Monate — aufgeteilt zwischen beiden Elternteilen.

Es gibt drei Varianten:

  • Basiselterngeld — 12 Monate (+ 2 Partnermonate), ersetzt 65–67 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 EUR, höchstens 1.800 EUR monatlich
  • ElterngeldPlus — doppelt so lange, halbe monatliche Summe; ideal bei Teilzeitarbeit
  • Partnerschaftsbonus — 4 zusätzliche Monate pro Elternteil bei gleichzeitiger Teilzeit (24–32 Std./Woche)

Wer hat als polnischer Zeitarbeiter Anspruch?

Der Anspruch auf Elterngeld setzt voraus:

  • Das Kind lebt im selben Haushalt (keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung)
  • Der Antragsteller hat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschlandoder ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt (§ 1 Abs. 7 BEEG)
  • Es wird kein Vollzeiteinkommen über 300.000 EUR/Jahr erzielt (praktisch nicht relevant)

Wichtig für Grenzpendler: Wenn Sie in Polen wohnen, aber in Deutschland bei Nexflow angestellt und sozialversichert sind, gelten Sie als berechtigt nach § 1 Abs. 7 BEEG. Das hat der Europäische Gerichtshof und die deutsche Rechtsprechung mehrfach bestätigt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt (bei Leiharbeit: Ihres tatsächlichen Verdienstes, nicht Stundenlohnmindestlohn).

Nettoeinkommen/MonatElterngeld (65 %)
1.500 EUR~975 EUR/Monat
2.000 EUR~1.300 EUR/Monat
2.500 EUR~1.625 EUR/Monat

Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzquote auf bis zu 100 % (Einkommensabhängigkeit nach Tabelle).

Wo und wie beantragen?

Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben:

  • Grenzpendler mit Wohnsitz in Polen → zuständig ist das Bundesland, in dem Ihr Arbeitgeber (Nexflow) seinen Sitz hat, also Brandenburg (Elterngeldstelle Frankfurt/Oder oder Potsdam)
  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland → Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes

Sie benötigen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (auf BMFSFJ-Website oder bei der Elterngeldstelle erhältlich)
  • Lohnsteuerbescheinigungen der letzten 12 Monate (erhalten Sie von Nexflow)
  • Geburtsurkunde des Kindes (mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, falls polnisch)
  • Nachweis über Beschäftigung bei Nexflow
  • A1-Bescheinigung (Nachweis der deutschen Sozialversicherungspflicht)

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