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Feiertagszuschläge und Sonntagsarbeit für Leiharbeiter — was steht Ihnen zu?

Leiharbeiter in Deutschland haben Anspruch auf Feiertagszuschläge, Nachtzuschläge und Sonntagszuschläge. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Regelungen und was Zeitarbeitnehmer aus Polen konkret erwarten können.

Viele Leiharbeitnehmer aus Polen wissen nicht, dass sie bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder nachts gesetzlich verankerte Zuschläge erhalten können. Diese Zuschläge sind in Deutschland steuerlich begünstigt — ein wichtiger finanzieller Vorteil, den Zeitarbeitnehmer kennen sollten.

Welche Zuschläge gibt es?

In Deutschland sind folgende Lohnzuschläge gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt und in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei:

Zuschlagsart Steuerfreier Anteil (max.) Typische Höhe
Nachtarbeit (20–24 Uhr) 25 % des Grundlohns 25–30 %
Nachtarbeit (0–4 Uhr) 40 % des Grundlohns 40–50 %
Sonntagsarbeit 50 % des Grundlohns 50 %
Gesetzliche Feiertage 125 % des Grundlohns 100–150 %
1. Mai und 25./26. Dezember 150 % des Grundlohns 150 %

Beispiel: Wer am 1. Mai (Tag der Arbeit) arbeitet und 14 EUR brutto pro Stunde verdient, erhält einen steuerfreien Zuschlag von bis zu 21 EUR pro Stunde zusätzlich — macht 35 EUR brutto pro Stunde, von denen der Zuschlagsanteil netto fast vollständig bleibt.

Gilt das auch für Leiharbeitnehmer?

Ja. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die geltenden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ/BAP) sehen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Nexflow wendet diese Regelungen auf alle eingesetzten Arbeitnehmer an — unabhängig davon, in welchem Entleihbetrieb sie tätig sind.

Feiertagskalender — was gilt in Brandenburg?

Da Nexflow im Grenzraum Frankfurt (Oder) / Brandenburg tätig ist, gelten die brandenburgischen Feiertage. Dazu zählen u. a.:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Karfreitag und Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober) — nur Brandenburg
  • 1. und 2. Weihnachtstag

Der Reformationstag am 31. Oktober ist in Brandenburg gesetzlicher Feiertag — in vielen anderen Bundesländern nicht. Das bedeutet: Wer bei einem brandenburgischen Arbeitgeber eingesetzt wird und an diesem Tag arbeitet, hat Anspruch auf den Feiertagszuschlag.

Muss ich den Zuschlag einfordern?

Nein — Nexflow berechnet die Zuschläge automatisch auf Basis der gebuchten Schichten. Falls Sie den Eindruck haben, dass ein Zuschlag fehlt, sprechen Sie direkt Ihren Ansprechpartner bei Nexflow an. Wir prüfen die Abrechnung und korrigieren Fehler umgehend.

Fazit

Schicht-, Nacht- und Feiertagsarbeit ist körperlich anspruchsvoll — aber finanziell kann sie sich erheblich lohnen. Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile und überprüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen. Nexflow steht Ihnen dabei mit transparenter Abrechnung und persönlicher Beratung zur Seite.

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