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Mindestlohn 2026 für Leiharbeiter: Aktuelle Sätze, Equal Pay und Ihre Rechte

Was verdienen Leiharbeiter in Deutschland 2026 wirklich? Mindestlohn, Branchenzuschläge, Equal-Pay-Anspruch und wie Nexflow transparente Vergütung sicherstellt.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt weiter — und damit wächst auch die Bedeutung, Ihre Rechte als Leiharbeitnehmer genau zu kennen. Ob Mindestlohn, Branchenzuschläge oder Equal-Pay-Anspruch: In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Vergütung von Zeitarbeitnehmern im Jahr 2026.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,00 EUR brutto pro Stunde. Dieser Satz gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind — unabhängig von ihrer Nationalität oder ob sie von einer polnischen Zeitarbeitsfirma entsandt werden.

Für Leiharbeitnehmer gilt zusätzlich der Mindestlohn der Zeitarbeit gemäß dem iGZ/DGB-Tarifvertrag. Dieser liegt in der Regel über dem allgemeinen Mindestlohn und richtet sich nach Entgeltgruppen:

EntgeltgruppeBeschreibungStundenlohn (ab 2026)
EG 1Helfer, einfache Tätigkeitenab 13,00 EUR
EG 2Angelernter Arbeiter, Staplerscheinab 13,80 EUR
EG 3Fachkraft, Berufsausbildungab 15,20 EUR
EG 4Spezialist, mehrjährige Erfahrungab 16,50 EUR

Hinweis: Die genauen Sätze können je nach Region und Tarifvertrag variieren. Nexflow informiert Sie vor Arbeitsbeginn über Ihren konkreten Stundenlohn.

Branchenzuschläge — mehr Lohn in bestimmten Branchen

In vielen Branchen haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf Branchenzuschläge (BZT), die auf den Tariflohn der Zeitarbeit aufgeschlagen werden. Diese wurden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für folgende Sektoren vereinbart:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Papier- und Druckindustrie
  • Kautschukindustrie
  • Holz- und Kunststoffindustrie

Die Zuschläge steigen mit der Einsatzdauer: Nach 6 Wochen erhalten Sie den ersten Zuschlag, nach 3 Monaten einen höheren, und so weiter — bis zum vollständigen Equal Pay nach 9 Monaten.

Equal Pay: Gleiches Geld nach 9 Monaten

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) schreibt vor: Nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay — also dasselbe Entgelt, das vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers erhalten.

Was zählt zur Gleichbehandlung?

  • Grundgehalt / Stundenlohn
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls im Betrieb üblich)
  • Sachleistungen (z.B. Essensgutscheine, Firmenwagen)
  • Arbeitszeit und Pausen

Wichtig: Die 9-Monats-Frist läuft nur dann ohne Unterbrechung, wenn zwischen zwei Einsätzen beim selben Kunden nicht mehr als 3 Monate liegen. Nexflow verwaltet diese Fristen für alle eingesetzten Arbeitnehmer systematisch.

18-Monats-Limit: Maximale Überlassungsdauer

Das AÜG begrenzt die Überlassungsdauer an denselben Entleiher auf maximal 18 Monate. Ausnahmen sind nur durch Tarifvertrag möglich. Nexflow informiert betroffene Arbeitnehmer und Kunden rechtzeitig über nahende Ablaufdaten und organisiert — falls gewünscht — eine Direktanstellung oder einen Wechsel.

Zuschläge für Schicht- und Nachtarbeit

Neben dem Grundlohn haben Sie in der Regel Anspruch auf Zuschläge für:

  • Nachtarbeit (22:00–6:00 Uhr): 25–40 % Zuschlag
  • Sonntagsarbeit: 50 % Zuschlag
  • Feiertagsarbeit: 100–125 % Zuschlag
  • Samstagsarbeit: abhängig vom Tarifvertrag, meist 10–25 %

Wie Nexflow transparente Vergütung sicherstellt

Bei Nexflow erhalten alle Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt eine schriftliche Aufstellung ihres Stundenlohns, der anfallenden Zuschläge und der Bedingungen für Equal Pay und Branchenzuschläge. Unsere Lohnabrechnungen (Lohnzettel) werden monatlich auf Polnisch erläutert — auf Anfrage auch per Video-Call. Transparenz ist für uns kein Marketingversprechen, sondern Standard.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Lohn oder möchten Sie Ihre aktuelle Abrechnung prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns — wir helfen auf Polnisch und Deutsch.

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