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Urlaubsanspruch für Leiharbeiter in Deutschland — Berechnung, Urlaubsgeld und Tipps (2026)

Wie viele Urlaubstage stehen Leiharbeitern zu? Wie wird Urlaubsgeld berechnet? Alle Antworten zum Urlaubsrecht für Zeitarbeiter nach BUrlG und Tarifvertrag.

Als Leiharbeiter haben Sie dieselben Urlaubsrechte wie andere Beschäftigte — in manchen Punkten sogar mehr, wenn ein Tarifvertrag gilt. Dieser Artikel erklärt, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, wie das Urlaubsgeld berechnet wird und was bei Einsatzende passiert.

Gesetzlicher Mindesturlaub

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr (24 Tage bei 6-Tage-Woche). Dieser Anspruch gilt ab dem ersten Arbeitstag — wird aber erst nach einer 6-monatigen Wartezeit vollständig erworben.

Für Beschäftigungen kürzer als 6 Monate gilt: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (anteiliger Erwerb).

Tarifvertraglicher Mehranspruch

Die meisten Zeitarbeitsunternehmen sind an den iGZ- oder BAP-Tarifvertrag gebunden. Dort sind in der Regel 28–30 Urlaubstage vorgesehen — das übersteigt den gesetzlichen Mindestanspruch deutlich.

Wie wird Urlaub beantragt?

Leiharbeiter beantragen Urlaub beim Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen wie Nexflow) — nicht beim Entleiher (Kundenbetrieb). Der Entleiher kann Urlaubswünsche ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Praktischer Tipp: Planen Sie Urlaub frühzeitig und klären Sie mit Ihrem Nexflow-Ansprechpartner, ob der Einsatzbetrieb Sperrfristen hat (z.B. Saisonspitzen in der Logistik).

Urlaubsgeld — was steht mir zu?

Das Urlaubsentgelt ist der Lohn, den Sie während des Urlaubs erhalten — berechnet auf Basis des Durchschnittsverdiensts der letzten 13 Wochen. Zusätzlich zahlen manche Tarifverträge ein Urlaubsgeld als einmalige Sonderzahlung (häufig im Juni).

Was passiert am Ende des Einsatzes?

Wenn der Einsatz oder Arbeitsvertrag endet und Sie noch nicht genommenen Urlaub haben, wird dieser abgegolten — in Geld ausgezahlt. Dieser Betrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und erscheint als separate Zeile auf der letzten Lohnabrechnung.

Häufige Irrtümer

IrrtumRichtigstellung
„Als Leiharbeiter habe ich weniger Urlaub"Nein — mindestens 20 Tage gesetzlich, oft 28–30 per Tarifvertrag
„Ich muss Urlaub beim Kundenbetrieb beantragen"Nein — immer beim Verleiher (Nexflow) beantragen
„Urlaub verfällt nach Einsatzende"Nein — er wird abgegolten (ausbezahlt)

Nexflow und Ihr Urlaub

Bei Nexflow erhalten alle Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung ihres Urlaubsanspruchs im Arbeitsvertrag. Offene Fragen? Wir sind für Sie da: nexflow.work

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