Kurz vor den Feiertagen stellt sich viele Arbeitnehmer die gleiche Frage: Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Für Leiharbeiter ist die Antwort nicht pauschal — sie hängt vom anwendbaren Tarifvertrag, der Beschäftigungsdauer und dem Entleihbetrieb ab. Dieser Artikel erklärt, was polnische Zeitarbeitnehmer in Deutschland wissen müssen.
Gibt es ein gesetzliches Recht auf Weihnachtsgeld?
Nein — ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert in Deutschland nicht. Der Anspruch kann sich ergeben aus:
- einem Tarifvertrag (TV),
- dem individuellen Arbeitsvertrag,
- einer Betriebsvereinbarung (gilt nur für Stammbelegschaft des Entleihbetriebs), oder
- betrieblicher Übung (drei Jahre hintereinander vorbehaltlos gewährt).
Für Leiharbeiter ist der Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche entscheidend.
Tarifvertrag Zeitarbeit: Was gilt?
Die meisten deutschen Zeitarbeitsfirmen sind über die Mitgliedsverbände iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) oder BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) an Branchentarifverträge gebunden. Diese sehen:
| Beschäftigungsdauer | Weihnachtsgeld (ca.) |
|---|---|
| Ab 3 Monaten | 37,5 % eines Monatslohns (iGZ-TV West) |
| Ab 6 Monaten | 62,5 % eines Monatslohns |
| Ab 12 Monaten | 75 % eines Monatslohns |
Hinweis: Genaue Sätze variieren nach Tarifgebiet (West/Ost) und Vertragsstand. Die aktuell gültigen Sätze entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag oder fragen Sie Ihren Nexflow-Ansprechpartner.
Equal Pay — gilt Weihnachtsgeld des Entleihbetriebs auch für Leiharbeiter?
Das AÜG § 8 (Equal Pay) tritt nach 15 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Leiharbeiter die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeiter — dazu kann auch ein Weihnachtsgeld des Entleihbetriebs zählen, sofern es zum Grundentgelt gerechnet wird.
Wichtig: Equal Pay gilt für den 15. Monat der ununterbrochenen Überlassung an denselben Betrieb — nicht der Gesamtbeschäftigung bei Nexflow. Eine Unterbrechung (auch kurze) setzt den Zähler zurück.
Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Üblicherweise mit dem Novembergehalt (Fälligkeit: Ende November oder Anfang Dezember). Ihr Nexflow-Arbeitsvertrag nennt den genauen Termin. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Koordinator — spätestens im Oktober, damit eventuelle Unklarheiten rechtzeitig geklärt werden können.
Muss Weihnachtsgeld versteuert werden?
Ja — Weihnachtsgeld ist reguläres Arbeitseinkommen und wird mit Lohn- und Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Es gibt keine Steuerfreiheit für Weihnachtsgeld (anders als z. B. Nacht- oder Feiertagszuschläge).
Bei A1-Entsendung (polnische Sozialversicherung) bleibt die Beitragsstruktur wie beim regulären Lohn — ZUS statt DRV/GKV.
Was tun, wenn kein Weihnachtsgeld gezahlt wurde?
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf die entsprechende Klausel.
- Wenden Sie sich an Ihren Nexflow-Koordinator — wir prüfen, ob ein Anspruch besteht.
- Ansprüche verjähren nach 3 Monaten nach Fälligkeit (sofern im TV keine andere Ausschlussfristen stehen) — handeln Sie schnell.
Häufige Fragen
Ich war erst seit 2 Monaten bei Nexflow — habe ich Anspruch?
Nein — die meisten Tarifverträge sehen eine Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Monaten vor (Stichtag üblicherweise 1. Dezember).
Was gilt für polnische Leiharbeiter mit A1?
Gleich wie für alle anderen Leiharbeiter — der Anspruch richtet sich nach Tarifvertrag und Vertragsdauer. Die Art der Sozialversicherung (ZUS vs. DRV) spielt keine Rolle für den Weihnachtsgeldanspruch.
Kann mir Weihnachtsgeld verweigert werden, wenn ich kündige?
Ja — bei Eigenkündigung bis zum 31. März des Folgejahres sehen manche TV eine Rückzahlungsklausel vor. Lesen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Koordinator, bevor Sie kündigen.
Mehr zur Lohnabrechnung: Lohnabrechnung richtig lesen.
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Artikel: August 2026. Tarifrecht und Abgaben gemäß Stand 2026.