Viele polnische Arbeitnehmer, die zum ersten Mal über eine Zeitarbeitsfirma in Deutschland arbeiten, stellen sich die Frage: Gibt es auch in der Zeitarbeit eine Probezeit — und was bedeutet das für meinen Schutz? Die Antwort ist differenziert: Es gibt eine Probezeit im Arbeitsvertrag, aber die Regeln unterscheiden sich in einigen Punkten von der klassischen Festanstellung.
Wie lange dauert die Probezeit in der Zeitarbeit?
In der Zeitarbeit darf die Probezeit laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und den einschlägigen Tarifverträgen (iGZ/BAP) maximal 6 Monate betragen. In der Praxis sehen die meisten Zeitarbeitsverträge eine Probezeit von 1 bis 3 Monaten vor.
| Probezeitlänge | Kündigungsfrist während Probezeit | Kündigungsfrist danach |
|---|---|---|
| bis 1 Monat | 2 Wochen | 2–6 Wochen (je nach Betriebszugehörigkeit) |
| 1–3 Monate | 2 Wochen | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 3–6 Monate | 2 Wochen | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
Wichtig: Die Probezeit gilt für den Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma (Nexflow), nicht für den einzelnen Entleihbetrieb. Wenn Sie zu einem neuen Kundenunternehmen wechseln, beginnt keine neue Probezeit — Ihr Arbeitsvertrag mit Nexflow läuft weiter.
Was darf der Arbeitgeber während der Probezeit?
Während der Probezeit gelten vereinfachte Kündigungsbedingungen — aber nicht ohne Grenzen:
- Was erlaubt ist: Kündigung mit 2-wöchiger Frist, ohne detaillierte Begründung
- Was verboten ist: Kündigung wegen Krankheit (wenn nicht exzessiv und prognostisch dauerhaft), Schwangerschaft, Betriebsratsaktivität, Diskriminierung (Alter, Herkunft, Geschlecht, Religion)
- Auch in der Probezeit gilt: Anspruch auf Mindestlohn (13,00 EUR/h ab 2026), korrekte Lohnabrechnung, Arbeitssicherheit
Beispiel: Ein polnischer Arbeitnehmer wird nach 3 Wochen krank. Die Kündigung allein wegen der Krankmeldung ist auch in der Probezeit unzulässig, wenn die Erkrankung nicht auf eine langfristige Arbeitsunfähigkeit hindeutet.
Was passiert nach der Probezeit?
Nach Ablauf der Probezeit genießen Sie als Zeitarbeitnehmer bei Nexflow einen stärkeren Kündigungsschutz:
- Längere Kündigungsfristen — gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit
- Bei mehr als 6 Monaten im Betrieb: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift — Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein
- Bei 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleihbetrieb: Equal Pay-Anspruch beginnt (gleicher Lohn wie Stammbelegschaft)
Mehr zu Equal Pay: Mindestlohn 2026 und Leiharbeiter-Rechte.
Probezeit bei befristeten Verträgen
Viele Zeitarbeitsverträge sind befristet (z. B. auf 3 oder 6 Monate). Wenn der Vertrag kürzer als die vereinbarte Probezeit ist, gilt:
- Die Probezeit kann nur so lange dauern wie das Vertragsverhältnis selbst
- Beispiel: Vertrag für 2 Monate — Probezeit maximal 2 Monate
- Ein automatisch verlängerter Folgevertrag bedeutet: eine neue Probezeit ist nicht zulässig, wenn der Einsatz bei derselben Zeitarbeitsfirma nahtlos weitergeht
Häufige Fragen
Kann ich während der Probezeit selbst kündigen?
Ja — mit 2-wöchiger Frist, ohne Begründung. Informieren Sie Ihren Nexflow-Ansprechpartner möglichst frühzeitig, damit wir Ihnen ggf. einen anderen Einsatz anbieten können.
Was tun, wenn der Entleihbetrieb mich nicht mehr haben möchte?
Der Entleihbetrieb kündigt nicht Ihnen — er meldet Nexflow, dass er Sie nicht mehr benötigt. Nexflow ist dann verpflichtet, Ihnen einen Anschlusseinsatz oder — bei fehlenden Möglichkeiten — Ausgleichsleistungen anzubieten.
Gilt die Probezeit auch für Stammmitarbeiter des Entleihbetriebs?
Wenn Sie nach einem Zeitarbeits-Einsatz direkt vom Kundenunternehmen übernommen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 3a AÜG regelt die Vermittlungsgebühr), kann eine neue Probezeit im neuen Vertrag vereinbart werden.
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Artikel: Oktober 2026. Grundlage: AÜG, iGZ-DGB-Tarifvertrag, KSchG, § 622 BGB.